zuschüße  beantragen


Jugendarbeit

Der Kreisverband unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen auch weiterhin finanziell.

 

Bitte melden Sie deshalb alle diesbezüglichen Aktivitäten, die Sie im Jahr 2022  durchgeführt haben, bis 31. März 2023 an die Kreisverbandsgeschäftsstelle (keine Aktionen, die Sie für 2023 planen!).  

 

Berücksichtigt werden alle Veranstaltungen, bei denen sich die Kinder bzw. Jugendlichen selbst aktiv beteiligen (keine reinen Ausflüge ohne Lerneffekt).

 

Die Aktionen müssen belegbar sein (Bilder, Zeitungsartikel etc.).