zuschüße  beantragen


Jugendarbeit

Der Kreisverband unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen auch weiterhin finanziell.

 

Bitte melden Sie deshalb alle diesbezüglichen Aktivitäten, die Sie im Jahr 2023  durchgeführt haben, bis 30. April 2024 an die Kreisverbandsgeschäftsstelle (keine Aktionen, die Sie für 2024 planen!).  

 

Berücksichtigt werden alle Veranstaltungen, bei denen sich die Kinder bzw. Jugendlichen selbst aktiv beteiligen (keine reinen Ausflüge ohne Lerneffekt).

 

Die Aktionen müssen belegbar sein (Bilder, Zeitungsartikel etc.).